BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

Manteca Feuerwehrstation  Station n° 5

Manteca, Kalifornien (USA).

BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

OLRT - Shed

Ottawa (Kanada)

BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

Fire Station Madera

Kalifornien (USA)

BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

Werkhof und Feuerwehr Schinznach-Dorf (Schweiz)

BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

Belen Fire Station n° 1

New Mexico (USA)

 

 

BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

Javet & Javet, Artisans Vignerons au Vully (CH)

Weinbau

BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

Feuerwehrstation Hyannis, USA

BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

Carport, Amsterdam (NL)

BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

Jane's Carousel, New York (USA)

BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

Feuerwehr (Schweiz)

BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

Werkhof (Schweiz)

BATOR GROUP - Design, Engineering, Fertigung und Montage

Armeeflugplatz Emmen (Schweiz)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. PREISE

Die Preise beziehen sich auf die in der Auftragsbestätigung bzw. im Werkvertrag beschriebenen Anlagen und Arbeiten. Leistungen,  die in diesen Papieren nicht aufgeführt sind, werden gesondert verrechnet. Die Preise verstehen sich netto, exkl. Mehrwertsteuer, franko Baustelle, ohne Ablade und Verpackung. Besondere Vereinbarungen vorbehalten.

2. ZAHLUNSBEDINGUNGEN

2.1 Zahlungsmodalität

30% bei Bestellung; 30% vor Anlieferung des Materials auf die Baustelle; 30% nach Montage; 10% Schlussrechnung, zahlbar  innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

2.2 Teillieferung

Bei teilweiser Lieferung sind die Zahlungen entsprechend dem Umfang zu leisten. Wird der vereinbarte Montagetermin vom Besteller um mehr als drei Monate verschoben, werden 80 % des Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig.

2.3 Verfallene Zahlungen

Geschuldete Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn sich an der gelieferten Anlage noch Nacharbeiten als notwendig erweisen sollten.

3. LIEFERFRIST UND FOLGEN VON VERSPÄTUNGEN

3.1 Verspätungen

Die Lieferfrist soll bei Vertragsabschluss möglichst genau festgelegt werden. Diese kann nur eingehalten werden, wenn die nötigen Angaben und Unterlagen für die Planung rechtzeitig bei uns eintreffen, wenn während der Auftragsabwicklung keine Änderungen verlangt werden, wenn der Besteller die vereinbarten Zahlungen pünktlich leistet und wenn allfällig nötige Bewilligungen von Behörden rechtzeitig erteilt werden. Im weiteren muss die Lieferfrist ohne Kostenfolge auch dann verlängert werden, wenn unsere Fabrikation oder die eines Unterlieferanten durch höhere Gewalt gestört wird oder wenn ohne unser Verschulden wesentliche Materialien verspätet oder mangelhaft angeliefert werden. Eine Entschädigungspflicht infolge verspäteter Lieferung und deren Folgen (z.B. provisorische Verschläge) wird in jedem Fall ausbedungen.

3.2 Konventionalstrafen

Konventionalstrafen werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt

3.3 Kosten und Risiko für Lagerungen

Falls Lieferungen aufgrund von bauseitigem Terminverzug nicht zeitgerecht ausgeführt werden können oder die Zahlungseingänge von Teilrechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist registriert werden, ist BATOR AG befugt, Lagerkosten für Verzögerungen von mehr als 14 Tagen separat in Rechnung zu stellen.

Die Kosten und das Risiko für die Lagerung von Materialien, die ohne unser Verschulden nach Ablauf der Lieferfrist nicht montiert werden können, trägt der Besteller.

4. TRANSPORT UND ÜBERGANG

4.1 Lagerplatz

Der Transport auf die Baustelle erfolgt auf unser Risiko und unsere Kosten. Der Besteller ist für einen geeigneten, trockenen Lagerplatz verantwortlich. Das Risiko für die auf der Baustelle gelagerten oder montierten Objekte übernimmt der Besteller.

5. MONTAGE

5.1 Bauseitige Leistungen

Die Montagekosten sind, wenn nichts anderes vereinbart wird, in unseren Preisen inbegriffen. Spitz-, Maurer- und Malerarbeiten, sowie die elektrischen Zu- und Verteilleitungen sind bauseits auszuführen. Im weiteren übernimmt der Besteller die Kosten für kurzfristig benötigte Hilfskräfte, für evtl. erforderliche Gerüste und für die Zuleitung und Lieferung von Kraft- und Lichtstrom. Unseren Monteuren soll ein abschliessbarer Raum für Werkzeug und Kleinmaterial zur Verfügung gestellt werden.

5.2 Bereitschaftsmeldung

2 Wochen vor Montagebeginn muss das mit unserer Auftragsbestätigung zugestellte Formular „Bereitschaftsmeldung“ unterzeichnet bei uns eingehen. Sind bei Eintreffen der Monteure die bauseits auszuführenden Vorarbeiten nicht beendet, oder wenn ohne unser Verschulden die Montage unterbrochen werden muss, werden die uns aus der Verzögerung entstehenden Kosten dem Besteller separat verrechnet. Montageverschiebungen oder Unterbrechungen müssen bei uns neu eingeplant werden und erfordern eine angemessene Lieferfristverlängerung.

6. HAFTPFLICHT

6.1 Sachschäden

Die gesetzlichen Verpflichtungen für Krankheit und Unfälle jeder Art bei allen von uns auszuführenden Arbeiten, einschliesslich provisorische Inbetriebsetzungen und Probebetrieb, treffen in Bezug auf unser eigenes Personal uns als Lieferfirma, in Bezug auf das Personal des Bestellers oder Dritten den Besteller. Für Sachschäden haftet ausschliesslich der Besteller, es sei denn, dass ein grobes Verschulden von uns oder unserem Personal vorliegt.

7. PRÜFUNG UND GENEHMIGUNG

7.1 Genehmigung

Jedes Objekt wird, soweit möglich, vor dem Versand bei uns geprüft. Nach beendeter Montage am Bestimmungsort kann das Objekt auch vom Besteller auf seine Kosten geprüft werden. Erhebt er nicht innert 14 Tagen nach Beendigung der Montage schriftlich Beschwerde, gilt das Objekt als genehmigt.

8. GARANTIE

8.1 Garantiedauer und -höhe

Für das einwandfreie Funktionieren der Anlage, die zweckmässige Verwendung und Verarbeitung der Werkstoffe sowie eine fachmännische Montage gewähren wir eine Garantie von 1 Jahr bzw. 2 Jahren, je nach Arbeitsgattung. Die Dauer der Garantie wird in der Auftragsbestätigung bzw. im Werkvertrag festgelegt. Sie beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung und wird mit einer Bank- oder Versicherungsgarantie von 10% der Auftragssumme sichergestellt. Bargarantien können wir grundsätzlich nicht akzeptieren.

8.2 Gewährleistung

Wir verpflichten uns, alle Fehler, die während der Garantiezeit bei normaler Beanspruchung und der nötigen Wartung nachweisbar infolge Materialfehler, mangelhafter Ausführung sowie Konstruktionsfehler auftreten, so rasch als möglich auf unsere Kosten zu beheben. Die Ersatzpflicht bezieht sich nicht auf Teile, die einem normalen Verschleiss unterliegen. Jede weitere Haftung von uns als Lieferfirma ist ausgeschlossen.

8.3 Erlöschen der Garantie

Die Garantie erlischt sofort und ganz, wenn der Besteller selbst oder durch Dritte, ohne unsere schriftliche Zustimmung, Änderungen oder Reparaturen vornimmt und auch in jedem Fall, wo wir nachweisen können, dass die Anlagen falsch oder ungenügend unterhalten worden sind.

8.4 Deckbeschichtung

Anlageteile, die von uns mit Rostschutzfarbe grundiert werden, sind innert drei Monaten nach Anlieferung auf die Baustelle mit einwandfreien Deckanstrichen zu versehen. Andernfalls können wir für Rostschäden nicht haften.

9. ALLGEMEINES

9.1 Etappen

Die Montage einer automatischen Toranlage erfolgt in zwei Etappen: a) Rohmontage (Anlage als Handtor benutzbar); b) Inbetriebsetzung und Übergabe

9.2 Technische Unterlagen

Nach der technischen Abklärung des Auftrages bei uns werden dem Architekten die Kabelpläne, die Anschluss-Schemata sowie diese Lieferbedingungen zur Weiterleitung an den Elektriker zugestellt.

9.3 Instruktionen für bauseitige Leistungen

Bei der Rohmontage erteilt unser Monteur im Beisein eines Vertreters der Bauleitung folgende Instruktionen: a) dem Elektriker für das bauseitige Verlegen der Leitungen; b) dem Maurer für das bauseitige Versetzen der UP-Apparate und der Kontaktschwellen.

10. LIEFERUNG UND MONTAGE BATOR

10.1 Lieferung Zubehör

Wir liefern die Antriebseinheiten, das Steuergerät und sämtliche im Auftrag enthaltenen Steuerelemente wie Kontaktschwellen, Lichtschranken, das flexible Kabel am Torflügel, Schlüsselschalter, Zugschalter, Druckknopfstationen, Verkehrssignalanlagen, induktive Schlaufen, Sicherheitskontaktteppiche usw. franko Baustelle.

10.2 Rohmontage

Unsere Rohmontage umfasst den Einbau des Antriebes, das Verlegen des flexiblen Kabels am Torflügel inkl. Anschluss an die auf dem Tor montierten Elemente, das Setzen des Steuergerätes und der Steuerelemente exkl. UP-Elemente, sowie die Instruktion gemäss Abs. 9.3

11. LIEFERUNG UND MONTAGE BAUSEITS

11.1 Lieferumfang

Liefern des Kabelmaterials, aller Verteildosen und Kabelverschraubungen, auch derjenigen für den Anschluss des Steuergerätes.

11.1 Leistungsumfang

Verlegen der Leitungen und Setzen der Verteildosen mit Anschluss an das Steuergerät laut Schema, Versetzen der UP-Elemente.

12. INBETRIEBSETZUNG UND ÜBERGABE

12.1 Inbetriebsetzung

Die Anlage darf erst im Beisein unseres Monteurs unter Spannung gesetzt werden.

12.2 Übergabe

Kontrolle der Anschlüsse; Einregulierung und Inbetriebsetzung zusammen mit dem bauseitigen Elektriker; Instruktion an das Bedienungspersonal und endgültige Übergabe der Anlage.

Stand: CH-3360 Herzogenbuchsee, 01.01.2007